Bayerische Energie-Härtefallhilfen für KMU:
Unterstützt werden KMU und Selbständige, die aufgrund der Energiekrise außerordentliche Belastungen zu tragen haben und dadurch absehbar in ihrer Existenz bedroht sind. Der Härtefall tritt ein, wenn der für 2023 erwartbare Jahresgewinn durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt wird. Anträge können direkt durch das Unternehmen oder durch einen qualifizierten Dritten über eine elektronische Antragsplattform gestellt werden. →
KfW-Sonderprogramm UBR 2022 (079,089):
Unternehmen, die von den gestiegenen Energiepreisen betroffen sind, können bei der KfW Standardisierte Kredite über die Hausbanken beantragen. Das Angebot gilt für Unternehmen, deren Energiekostenanteil bei mindestens 3% des Umsatzes von 2021 lag. Ausgezahlt werden kleine und große Kreditbeträge von bis zu 100 Mio. Euro. →
KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – Konsortialfinanzierung (807):
Zusätzlich zum standardisierten Kredit gibt es die Möglichkeit eines Konsortialkredit bei der KfW. Auch dieser richtet sich an Unternehmen, die von gestiegenen Energiepreisen betroffen sind und deren Energiekostenanteil bei mindestens 3% des Umsatzes von 2021 lag. Dabei liegt der Finanzierungsanteil der KfW bei mindestens 25 Mio. Euro. →
Bürgschaftsprogramm:
Das Bürgschaftsprogramm der LfA Förderbank Bayern bietet Finanzierung für Unternehmen, die von gestiegenen Energiekosten betroffen sind. Der maximale Bürgschaftsbetrag beträgt 30 Mio. Euro bzw. der maximale Bürgschaftssatz 80%. →
Großbürgschaftsprogramm:
Beim Großbürgschaftsprogramm des Bundes werden Unternehmen, die von gestiegenen Energiekosten betroffen sind und deren Energiekostenanteil bei mindestens 3% des Umsatzes von 2021 lag, gefördert. Die Bürgschaftsbeträge starten bei 20 Mio. Euro bzw. die Bürgschaftsquote liegt bei 80%. →
Energiepreispauschale:
Die häufigsten Fragen rund um die EPP beantwortet das Bundesministerium der Finanzen. →
Drittes Entlastungspaket der Bundesregierung:
Die Erhöhung des CO2-Preises wird verschoben. Die bisherigen Maßnahmen werden verlängert. Rund 9.000 energieintensive Unternehmen werden mit ungefähr 1,7 Millionen Euro durch den Spitzenausgleich entlastet. →
Energieliquiditätskredit der LfA:
Förderung der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln mit hohem Haftungsfreistellungssatz. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen und Freiberufler, die direkt oder indirekt von den steigenden Energiepreisen infolge des Ukraine-Kriegs betroffen sind. Anträge können ab dem 01. Dezember 2022 bei der Hausbank eingereicht werden. →